§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Handballclub Spreewald e. V.“ (im Weiteren HCS genannt)
- Er ist in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Rechtssitz in Lübben.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der HCS gehört dem Kreissportbund Dahme-Spreewald, dem Landessportbund Brandenburg und dem Handballverband Brandenburg an.
- Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung und wird durch die Mitgliederversammlung des HCS beschlossen.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen des HCS und Bestimmungen der unter §1(4) genannten übergeordneten Verbände
Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassistischen und konfessionellen Gesichtspunkten der Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere der Jugend, zu dienen.
Der zielgerichteten Arbeit im Massen- und Breitensport und dabei insbesondere die Verbindung zu kommunalen Kindereinrichtungen Schulen der Region zur Gewinnung und Förderung von Kindern und Jugendlichen für die Sportart Handball wird große Bedeutung beigemessen.
Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten aufgrund dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.
§ 3 Mitgliedschaft
- Der Verein hat
– ordentliche Mitglieder,
– passive Mitglieder und
– Ehrenmitglieder. - Ordentliche Mitglieder des Vereins können sein: Personen, die regelmäßig Handballsport im Trainings- und Wettkampfbetrieb betreiben wollen.
- Passive Mitglieder können Einzelpersonen oder Institutionen werden, die Zweck und Aufgaben des HCS anerkennen und den Verein fördern und unterstützen. Sie haben Stimm- und Wahlrecht.
- Ehrenmitglieder können sein: um den Verein besonders verdiente Mitglieder sowie um den Handballsport verdiente Persönlichkeiten. Sie werden vom Verein zu Ehrenmitgliedern ernannt und sind von der Beitragszahlung befreit.
- Eine Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Satzung des HCS beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Im Falle einer Ablehnung, die nicht begründet zu werden braucht, ist die Berufung an die Mitgliederversammlung durch den Antragsteller zulässig. Diese entscheidet endgültig.
§ 4 Beiträge
- Um die finanzielle Unabhängigkeit des Vereins zu wahren, werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
- Die Mitglieder haben im laufenden Geschäftsjahr Beiträge zu entrichten.
- Die Beitragshöhe und Modalitäten der Entrichtung richten sich nach der Beitragsordnung des Vereins.
- Neu aufgenommene Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet:
– durch Austritt eines Mitgliedes,
– durch Ausschluss,
– durch Tod. - Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand bis spätestens 31.Mai d.J. zum 30.06.d.J oder bis spätestens 30. November d.J. zum 31.12. d.J. zu erklären.
- der Ausschluss kann erfolgen:
– bei schwerwiegenden Verstößen gegen geltende Rechtsvorschriften,
– bei unbegründeten Beitragsrückständen von mehr als sechs Monaten. Der Ausschluss erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes und wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Gegen den Ausschluss ist innerhalb von 14 Tagen Berufung möglich. Diese hat schriftlich zu erfolgen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Während der Dauer des Ausschlussverfahrens ruhen alle Rechte und Pflichten des Mitgliedes. - Mit dem Austritt oder Ausschluss geht jeder Anspruch an den Verein verloren.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Alle Mitglieder des Vereins haben die nachstehend genannten Rechte, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist:
– Stimm- und Wahlrecht sowie Teilnahme an den Versammlungen für alle Mitglieder ab 16 Jahren,
– Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb,
– Teilnahme an Beratungen zur Entscheidungsfindung durch den Vorstand, wenn dieser die Notwendigkeit anerkennt. - Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:
– die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
– sportlich-kameradschaftlich und ehrlich ihre Mitgliedschaft auszuüben,
– die Satzung und die auf ihr beruhenden Bestimmungen sowie die Entscheidungen des Vorstandes anzuerkennen und einzuhalten,
– stets um eine sportliche Lebensweise bemüht zu sein,
– vereinsschädigendes Verhalten zu vermeiden.
§ 7 Organe des Vereins
- Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung (im Weiteren MV genannt).
- In der MV legt der Vorstand Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Vereins im zurückliegenden Geschäftsjahr ab.
- Eine außerordentliche MV wird auf Beschluss des Vorstandes einberufen oder wenn mindestens 10 % der Mitglieder sie schriftlich beantragen.
- Die MV werden in der Regel jährlich vom Vorstand schriftlich unter Bekanntgabe einer Tagesordnung einberufen.
Die Bekanntgabe erfolgt durch Veröffentlichungen auf der Homepage des HCS sowie als Aushang in den Trainingsstätten des HCS in den Städten Luckau und Lübben. Die Einladungsfrist beträgt drei Wochen.
Über die MV ist ein Protokoll anzufertigen. Beschlüsse sind wörtlich aufzunehmen. - Die MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
§ 8 Vorstand
- Zur Leitung des Vereins und Führung seiner Geschäfte sowie zur juristischen Vertretung wird in der Mitgliederversammlung aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder über 18 Jahre der Vorstand des Vereins gewählt
- Der Vorstand besteht aus:
– dem/der 1. Vorsitzenden,
– dem/der 2. Vorsitzenden,
– dem/der Leiter:in Finanzen
– dem/der Leiter:in Mitglieder:innen und Kommunikation - Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl im Amt.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied kommissarisch berufen. - Der Vorstand erledigt alle laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsvermögens. Die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder können in einem Organigramm festgelegt werden.
§ 9 Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung können nur in der Mitgliederversammlung oder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist in jedem Fall die Zweidrittel-Stimmenmehrheit von den in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich.
§ 10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung durch Zweidrittel-Stimmenmehrheit von den in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.
Das Vermögen des HCS geht im Falle der Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke an den „Verein zur Förderung des Handballsports in der Stadt Lübben e.V.“ über, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 07.02.2022 in Kraft.